Hallenordnung

  1. Die Nutzung des Tennisfeldes und der Halleneinrichtungen ist nur Spielern im Rahmen einer Mietvereinbarung gestattet. Die Mietvereinbarung kann mündlich, telefonisch, schriftlich auch per Fax, per e-Mail oder Buchung über das Online-Buchungssystem zustande kommen.
  2. Es ist nicht gestattet, die Spielfelder oder die Einrichtungen der Halle außerhalb der gebuchten Zeiten zu benutzen.
  3. Die Spielzeit wird durch die Hallenuhr bestimmt.
  4. Der Zutritt zur Tennishalle ist nur in Spielbekleidung und mit Hallenschuhen mit hellen und glatten Sohlen gestattet. Profilsohlen, wie sie auf den Sand- oder Granulatböden getragen werden, sind nicht erlaubt! Wenn Sie sich in den Umkleiden umziehen, wird kein Straßenschmutz in die Tennisräume getragen. Straßenschuhe bitte grundsätzlich in den Umkleiden aufbewahren.
  5. Das Rauchen ist sowohl im Vorraum, den Umkleiden und der Halle grundsätzlich verboten.
  6. Cola, Bier und eingefärbte Getränke sowie Nahrungsmittel sind nur im Vorraum und nicht in der Tennishalle erlaubt.
  7. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden jeglicher Art. Bitte achten Sie auf Ihre Garderobe und auf Wertgegenstände, insbesondere Bargeld, Kreditkarten etc.. Für das Abhandenkommen von Kleidung und anderen Gegenständen können wir keine Haftung übernehmen.
  8. Bitte achten Sie darauf, daß die Tennishalle nach Benützung geschlossen wird. Der Chip zum Öffnen der Tür ist gegen eine Kaution von 25 € während der Geschäftszeit erhältlich.
  9. Bitte schliessen Sie nach der Benutzung der Tennishalle die Fenster und löschen Sie das Licht in der Tennishalle und dem Vorraum.
  10. Die Hallentemperatur sollte gemäß öffentlicher Hand 12 Grad nicht unterschreiten. Wir bemühen uns, die Temperatur in der Halle über 15 Grad zu halten.
  11. Eine vom Deutschen Tennisbund vorgeschriebene Temperatur in einer Tennishalle als Voraussetzung zum Spielen gibt es jedoch nicht. Für Sporthallen der öffentlichen Hand gibt es unbestimmte Begriffe wie "angemessene Temperatur".
  12. Eine Temperatur von 12-15 Grad kann man bei niedrigen Außentemperaturen als angemessen einordnen. Externe Tagestemperaturen von unter minus 15 Grad können als höhere Gewalt erachtet werden.
  13. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift ist ein weiteres Spielen in der Halle nicht mehr gestattet.    
  14. Ist der Spielbetrieb infolge höherer Gewalt (Stromausfall usw.) nicht möglich, so geht dies nicht zu Lasten des Vermieters.